Jagd-Pacht
Jagd-Pacht, das ist die – in aller Regel kostenpflichtige (gegen Zahlung von Pachtzins erfolgende) – Übertragung des Jagdrechtes in einem bestimmten Gebiet an einen Dritten. Diese Pacht erinnert in vielem an die normale Pacht oder auch Miete nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), weist aber natürlich infolge der speziellen Interessenlage einige Besonderheiten auf.
Insbesondere im Hinblick auf den Wildbestand erwachsen dem Jagdpächter besondere Rechte und besondere Pflichten.
Jagd-Pächter kann natürlich nur jemand sein, der einen gültigen Jagdschein besitzt. Der Pachtvertrag über eine Jagd bedarf der Schriftform.